Ukraine
Information zur Adoption von Kindern aus der Ukraine
Die Ukraine hat das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption noch nicht ratifiziert, arbeitet aber bereits in Anlehnung an die Haager Konvention. So ist in Kiew das zentrale "Staatliche Department für Adoption und Kinderrechtschutz" des Ministeriums für Familie, Jugend und Sport eingerichtet, wo die zur Adoption freigegebenen Kinder zentral erfasst sind.
Die Kindervorschläge werden nur vor Ort im "Staatlichen Department für Adoption und Kinderrechtschutz" den Bewerbern aus dem Ausland unterbreitet und nicht zu den Vermittlungsstellen im Ausland weitergeleitet. Das Subsidiaritätsprinzip nach der UN-Kinderrechts-Konvention wird jedoch jetzt schon eingehalten, indem man sich bemüht, mindestens ein Jahr lang im Heimatland Pflege- oder Adoptiveltern zu finden, bevor die Kinder für eine Vermittlung ins Ausland freigegeben werden.
Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
Um das Prinzip der Subsidiarität bei der internationalen Adoption in der Ukraine zu gewährleisten, verlangt die Gesetzgebung, dass für Waisenkinder zuerst Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land gesucht und gefördert werden. Kann dort innerhalb einer jährigen Frist keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In der Regeln können folgende Kinder davon betroffen sein:
Achtung! Alle oder fast alle Kinder weisen eine Verzögerung in der Entwicklung auf.
Es ist empfehlenswert den Gesundheitszustand des Wunschkindes so zu formulieren: ein gesundes Kind oder ein Kind mit therapierbaren bzw. operierbaren Beeinträchtigungen
Voraussetzungen für Adoptiveltern im Ausland
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Herkunftsland Ukraine |
Schweiz |
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Gemeinschaftliche Adoption |
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Alter der künftigen Adoptiveltern |
Mind. 18 Jahre |
Mind. 35 Jahre |
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Vorgeschriebene Ehedauer |
- |
mind. 5 Jahre |
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Altersunterschied Kind/Adoptiveltern |
mind./max. 17/45 Jahre |
Mind. 16 Jahre |
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Einzeladoption möglich? |
nein |
ja |
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Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? |
nein |
nein |
Allgemeine Hinweise
- Bewerber mit folgenden Krankheiten können nicht als Adoptiveltern in Betracht gezogen werden:
- Tuberkulose
- Erkrankungen der innere Organe, des Bewegungsapparates, ZNS in der Dekompensation
- Suchterkrankungen
- Akute Infektionserkrankungen, für HIV-positiv getestete Personen besteht die Möglichkeit ein HIV-positiv getestetes Kind zu adoptieren!
- Psychische Erkrankungen und Unzurechnungsfähigkeit als Folge
- Alle Erkrankungen und Traumata, die zu der absoluten Arbeitsunfähigkeit führen
- Für ein gesundes, ca. 3-jähriges Kind kann das Adoptionsverfahren bis 1.5 Jahre dauern. Bei Kindern über 3 Jahren oder Geschwistern ist die Verfahrensdauer zum Teil kürzer, die Kinder mit einer Krankheit des III. und IV. Grades können praktisch ab Geburt adoptiert werden
- Im Ausland wohnende Staatsbürger/innen aus dem Herkunftsland werden nicht bevorzugt behandelt
- Die Gesuche werden in deren Reihenfolge des Eingangs begutachtet.
- Die Gesuchsteller müssen innerhalb von 10 Tagen entscheiden, ob sie einen Kindervorschlag annehmen wollen.
- Das Adoptivkind behält die ukrainische Staatsbürgerschaft.
Das Vorgehen
- Adoptionsdossier vorbereiten
- Das Dossier nach Herkunftsland befördern
- Sie werden zu einem Termin bei der zentralen Adoptionsbehörde in Kiew eingeladen
- Unterbreitung des Kindsvorschlags
Rechte der Eltern:
Pflichten:
- persönliche Kontakte mit dem Kind
- sich mit der Dokumentation über Kind vertraut machen
- Bescheid über medizinische Begutachtung wissen und dies schriftlich bestätigen
- Anweisung ins Heim zum Kindbesuch
- Antrag zur Adoption bei der regionale Adoptionsbehörde stellen
- Gerichtsverhandlung
- Gerichtsbeschluss über die Adoption. Inkrafttreten nach 10 Tagen!
- Vorbereitung der Ausreise des Kindes
- Registrierung des Kindes innert 1 Monaten nach seine Ankunft im lokalen Konsulat.
Dokumentenliste für Gesuchsteller
- Alle Dokumente müssen mit Apostille versehen und legalisiert sein.
- Alle Dokumente müssen in ukrainisch übersetzt und legalisiert sein.
- Das Dossier ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig

- Schriftliches Gesuch
- Passkopie und ev. Aufenthaltsbewilligung
- Kopie der Heiratsurkunde, wenn die Adoptionswilligen nicht verheiratet sind, schriftliche Zustimmung des Partners/der Partnerin
- Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit (Forma 4)
- Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und finanziellen Verhältnisse
- Arbeitsbestätigung, Angabe des Lohnes, Steuererklärung etc.
- Beleg für Wohnsituation (Kaufvertrag für Eigentümer und Mietvertrag für Mieter)
- Auszüge aus dem Strafregister
- Sozialbericht
- Provisorische Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine Adoption/Adoptionsbewilligung der zuständigen kantonalen Behörde
- Provisorische Einreisegenehmigung für Adoptiertes Kind des Migrationsamtes
- Verpflichtungserklärung der Bewerber über Bereitschaft zur Meldepflicht und für Kinderbesuche der ukrainischen Aufsichtsbehörde
- Garantieschreiben der Vermittlungsstelle über Qualitätssicherung der Vorbereitung von Adoptionsbewerbern und Übernahme der postadoptiven Kontrolle
Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die zentrale Behörde der Ukraine verlangt:
- Registrierung des Kindes im ukrainischen Konsulat nach der Einreise innerhalb von 1 Monat.
- Jährliche Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes bis 18. Lebensjahr
- Ermöglichen der ukrainischen Aufsichtsbehörde und Vermittlungsstelle das Adoptivkind zu besuchen (nach Bedarf)
