Adoption Indien
1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, für ihre Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In Indien können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein:
- Kranke oder/und behinderte Kinder
- Geschwister
- gesunde Kinder ab ca. 2 Jahren
- Geschwister/Zwillinge/usw. können nicht getrennt werden
- Zwei Kinder, die nicht verwandt sind, können nicht zur gleichen Zeit adoptiert werden.
- Die Zustimmung des Kindes zur Adoption muss soweit wie möglich eingeholt werden.
2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
| Herkunftsland | ||
| a) | Gemeinschaftliche Adoption | |
| Alter der künftigen Adoptiveltern, vorgeschriebene Ehedauer | Mind. 30, max. 55 Jahre zusammen: max. 90 Jahre* mind. 5 Jahre | |
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mind. 20 Jahre | |
| b) | Einzeladoption möglich? | Ja mind. 45, max. 55 Jahre |
| c) | Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? | Ja |
* Nur in Ausnahmefällen kann das addierte Alter beider Eltern höher sein, wie z.B. bei der Adoption älterer Kinder oder von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Die Gründe müssen aber im Sozialbericht klar ersichtlich sein.
3. Allgemeine Hinweise
- Eltern mit indischem Pass oder mit indischer Herkunft werden bevorzugt behandelt (vgl. die Website 'Central Adoption Resource Agency CARA', Rubrik "Links").
- Schweizer, die schon länger als ein Jahr in Indien wohnen, müssen das Adoptionsverfahren in Indien starten.
- Das Kind kommt als Pflegekind in die Schweiz und kann erst nach der gesetzlichen Pflegezeit adoptiert werden.
- Eine Gebühr von US$ 3'500 muss von den Eltern an die Recognised Indian Placement Agency RIPA durch die Vermittlungsstelle bezahlt werden. Es darf keine Spende verlangt werden.
- Kontakte zwischen den biologischen Eltern und den Adoptiveltern dürfen nicht stattfinden.
4. Dokumentenliste der indischen Zentralen Behörde
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein. Die Dokumente, die von der Vermittlungsstelle eingereicht werden müssen, werden hier nicht aufgelistet.
- Alle Dokumente, die nicht auf Englisch sind, müssen übersetzt werden.
- Alle Dokumente müssen legalisiert werden und von der Vermittlungsstelle oder der Schweizer Zentralbehörde weitergeleitet werden.
Sozialbericht* |
Aktuelle Photos der Adoptiveltern- und der Familie |
Eheregisterauszug |
Arztzeugnis über die physische Gesundheit der Eltern |
Dokumente über die finanzielle Situation der Eltern |
Drei Referenzschreiben |
Adoptionsverfügung von bereits adoptierten Kindern, falls vorhanden |
Strafregisterauszug |
Kopie der Geburtsurkunde / Pass, als Altersbeweis |
Zustimmung der Zentralen Behörde (Eignungsbericht) |
Dokumentation über die Staatsbürgerschaft / Nationalität der Eltern |
Verpflichtung der Enlisted Foreign Adoption Agency EFAA (Adoptionsvermittlungsstelle) den ausländischen Staatsbürger zu begleiten, so dass das Kind legal von den ausländischen Adoptiveltern gemäss Gesetzgebung ihres Staates adoptiert wird, spätestens innerhalb zwe Jahren nach Ankunft des Kindes und sobald die Adoption wirksam ist; die zuständige Stelle stellt allen betroffenen Parteien beglaubigte Kopien der Adoptionsverfügung zu. |
Verpflichtung der EFAA während zwei Jahren oder bis zur vollständigen Adoption oder bis zum Erwerb der Staatsangehörigkeit des Aufnahmestaates alle sechs Monate einen Bericht über die Fortschritte des Kindes sowie ein neues Foto zu schicken. |
Vollmacht der Eltern zugunsten eines mit dem Fall beauftragten Amtes oder Beamten der RIPA in Indien; aufgrund dieser Vollmacht sollte der Vertreter ermächtigt sein, die Fälle im Namen des ausländischen Staatsbürgers zu behandeln, wenn dieser nicht nach Indien reisen kann. |
Verpflichtung der EFAA bei Auflösung der Familie für das Kind zu sorgen und mit dem Einverständnis der Central Adoption Resource Authority (CARA) eine andere geeignete Unterbringung zu finden. Nach Einholung der nötigen Zustimmung der CARA, teilt die EFAA mit Hilfe der betroffenen RIPA dem für die Vormundschaft zuständigen indischen Gericht die neue Unterbringung mit; diese Informationen werden allen betroffenen Parteien gemäss Ziffer 6.7(b) mitgeteilt. |
Verpflichtung der EFAA die Adoptionsgebühren der betroffenen RIPA gemäss Ziffer 5.17 der Weisung zu überweisen. |
Attestat der EFAA, das die Bewerbung des ausländischen Staatsbürgers unterstützt und belegt, dass die ausländischen Adoptiveltern das Kind unter Berücksichtigung der Gesetzgebung ihres Landes adoptieren können und das Kind eine Einreisebewilligung oder ein Einreisevisum erhalten wird. |
* Der Sozialbericht sollte enthalten:
- Sozialer Status und Familienhintergrund
- Beschreibung des Hauses
- Lebensstandard
- gegenwärtige Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau
- gegenwärtige Beziehung zwischen Eltern und Kindern (falls vorhanden)
- Entwicklung von bereits adoptierten Kindern (falls vorhanden)
- gegenwärtige Beziehung zwischen dem Paar und den Mitgliedern der jeweils anderen Familie
- Beschäftigungsstatus des Paares
- Anpassungen für das Kind
- Schuleinrichtungen
- Annehmlichkeiten des Hauses
- Gründe zur Adoption eines indischen Kindes
- Haltung der Grosseltern und Verwandten zur Adoption
- vorgesehene Pläne für das Adoptivkind
- rechtliche Stellung der Eltern
5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Indien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- einen Bericht mit Fotos des Kindes pro Semester während 2 Jahren oder mindestens bis die Adoption im Aufnahmestaat ausgesprochen wurde.
Diese Berichte müssen an CARA, an das indische Gericht, an die indische Botschaft sowie an die RIPA geschickt werden.
